Das Volkszählungsurteil ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983, mit der das Recht auf informationelle Selbstbestimmung begründet wurde.
Hintergrund
Anlass war das Volkszählungsgesetz 1983, das eine umfassende Erhebung von Daten über die Bevölkerung vorsah. Gegen das Gesetz richteten sich zahlreiche Verfassungsbeschwerden. Das Gericht erklärte Teile des Gesetzes für verfassungswidrig, die Volkszählung fand schließlich 1987 auf neuer Grundlage statt.
Kernaussagen
Unter den Bedingungen der automatisierten Datenverarbeitung gibt es kein belangloses Datum mehr. Jeder Einzelne muss grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten bestimmen können.
Einschränkungen bedürfen einer klaren gesetzlichen Grundlage und müssen verhältnismäßig sein. Das Urteil prägte Grundsätze wie Zweckbindung und Normenklarheit, die das Datenschutzrecht bis heute bestimmen.
Rechtsgrundlagen
- BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983
- 1 BvR 209/83 u. a., BVerfGE 65, 1.
- Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht als verfassungsrechtliche Grundlage.