Datenschutz ist der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
Grundrechtliche Verankerung
In der EU ist der Schutz personenbezogener Daten ein eigenes Grundrecht nach Art. 8 der Charta der Grundrechte. In Deutschland leitet das Bundesverfassungsgericht seit dem Volkszählungsurteil von 1983 das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab.
Geschützt werden nicht Daten als solche, sondern die Menschen, auf die sie sich beziehen.
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz fragt, ob und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Datensicherheit betrifft den technischen und organisatorischen Schutz von Daten jeder Art vor Verlust, Manipulation und unbefugtem Zugriff.
Beide Bereiche greifen ineinander: Die DSGVO verlangt ausdrücklich angemessene Sicherheitsmaßnahmen.
Rechtsgrundlagen
- Art. 8 GRCh
- Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten.
- Art. 16 AEUV
- Unionsrechtliche Grundlage des Datenschutzrechts.
- Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht und informationelle Selbstbestimmung.
- Art. 1 DSGVO
- Gegenstand und Ziele der Verordnung.