Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Datenschutz-Glossar · 1 Minute Lesezeit

Die Datenschutz-Grundverordnung ist die europäische Verordnung, die die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU einheitlich regelt.

Geltung und Bedeutung

Sie gilt seit Mai 2018 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und bildet die Grundlage für nahezu alle Datenschutzpflichten eines Unternehmens, von Informationspflichten über Betroffenenrechte bis zu Meldepflichten bei Datenpannen.

Die DSGVO ist die Verordnung (EU) 2016/679. Sie umfasst 99 Artikel und 173 Erwägungsgründe, die bei der Auslegung helfen.

Anwendungsbereich

Die DSGVO gilt für Verarbeitungen im Rahmen der Tätigkeit einer Niederlassung in der EU, unabhängig vom Ort der Verarbeitung. Anbieter ohne Niederlassung in der EU erfasst sie, wenn sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten (Marktortprinzip).

Zahlreiche Öffnungsklauseln erlauben ergänzende nationale Regeln, in Deutschland vor allem im BDSG.

Rechtsgrundlagen

Art. 2 DSGVO
Sachlicher Anwendungsbereich.
Art. 3 DSGVO
Räumlicher Anwendungsbereich einschließlich Marktortprinzip.
Art. 5 DSGVO
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Art. 99 DSGVO
Inkrafttreten und Geltung ab dem 25. Mai 2018.

Stand: September 2026

Fragen zu diesem Thema?

Dr. Georg Schröder, LL.M. · Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter

Gespräch vereinbaren

In 20 Minuten wissen Sie, wo Sie stehen.

Wir klären, wo bei Datenschutz, KI und Informationssicherheit Handlungsbedarf besteht - und was Sie konkret als Nächstes tun sollten.