Bußgelder nach der DSGVO können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
Höhe und Wirkung
Maßgeblich ist der höhere Wert. Neben der Höhe zählt die Signalwirkung: Bußgeldverfahren sind öffentlich und beschädigen das Vertrauen von Kunden und Partnern.
Die DSGVO kennt zwei Stufen: Verstöße etwa gegen Organisationspflichten können mit bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden, Verstöße gegen Grundsätze, Rechtsgrundlagen oder Betroffenenrechte mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent.
Wie die Behörde bemisst
Geldbußen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Berücksichtigt werden unter anderem Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Maßnahmen zur Schadensminderung und die Zusammenarbeit mit der Behörde.
Nach dem EuGH (Urteil vom 5. Dezember 2023, C-807/21, Deutsche Wohnen) kann eine Geldbuße unmittelbar gegen das Unternehmen verhängt werden, ohne dass eine konkrete Leitungsperson ermittelt werden muss. Vorausgesetzt ist ein schuldhafter Verstoß.
Rechtsgrundlagen
- Art. 83 DSGVO
- Voraussetzungen, Bemessung und Obergrenzen von Geldbußen.
- § 41 BDSG
- Anwendung des Ordnungswidrigkeitenrechts.
- § 43 BDSG
- Ergänzende Bußgeldvorschriften, keine Geldbußen gegen Behörden.