Gesundheitsdaten sind personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer Person beziehen und aus denen Informationen über ihren Gesundheitszustand hervorgehen.
Was zählt dazu?
Gesundheitsdaten sind etwa Diagnosen, Befunde, Medikationen, Angaben zu Behinderungen, Arbeitsunfähigkeitszeiten und Informationen über in Anspruch genommene Gesundheitsleistungen. Auch Daten aus Fitness-Apps können Gesundheitsdaten sein, wenn sie Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zulassen.
Anforderungen an die Verarbeitung
Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung ist nur zulässig, wenn eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO greift, etwa für Zwecke der Gesundheitsversorgung, der Arbeitsmedizin oder bei ausdrücklicher Einwilligung.
Arbeitgeber dürfen Gesundheitsdaten nur in engen Grenzen verarbeiten, zum Beispiel im Rahmen der Entgeltfortzahlung. Für Berufsgeheimnisträger gilt zusätzlich die Schweigepflicht.
Rechtsgrundlagen
- Art. 4 Nr. 15 DSGVO
- Definition der Gesundheitsdaten.
- Art. 9 DSGVO
- Verarbeitungsverbot und Ausnahmen für besondere Kategorien.
- § 22 BDSG
- Nationale Erlaubnistatbestände, etwa für Gesundheitsvorsorge.