Besondere Kategorien personenbezogener Daten sind besonders sensible Informationen, deren Verarbeitung nach Art. 9 DSGVO grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise erlaubt ist.
Welche Daten gehören dazu?
Art. 9 Abs. 1 DSGVO nennt abschließend:
- rassische und ethnische Herkunft
- politische Meinungen
- religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- genetische Daten
- biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung
- Gesundheitsdaten
- Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung
Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten sind keine besonderen Kategorien, unterliegen aber mit Art. 10 DSGVO ebenfalls eigenen Regeln.
Wann ist die Verarbeitung erlaubt?
Erforderlich ist neben einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO, zum Beispiel eine ausdrückliche Einwilligung, Pflichten aus dem Arbeits- und Sozialrecht oder Zwecke der Gesundheitsvorsorge. Ergänzend gilt § 22 BDSG.
Die umfangreiche Verarbeitung solcher Daten löst regelmäßig weitere Pflichten aus, etwa eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder die Benennung eines Datenschutzbeauftragten.
Rechtsgrundlagen
- Art. 9 DSGVO
- Verarbeitungsverbot und abschließende Ausnahmen.
- § 22 BDSG
- Nationale Erlaubnistatbestände und Schutzmaßnahmen.
- Art. 35 Abs. 3 lit. b DSGVO
- Datenschutz-Folgenabschätzung bei umfangreicher Verarbeitung.