Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Datenschutz-Glossar · 1 Minute Lesezeit

Besondere Kategorien personenbezogener Daten sind besonders sensible Informationen, deren Verarbeitung nach Art. 9 DSGVO grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise erlaubt ist.

Welche Daten gehören dazu?

Art. 9 Abs. 1 DSGVO nennt abschließend:

  • rassische und ethnische Herkunft
  • politische Meinungen
  • religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • genetische Daten
  • biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung
  • Gesundheitsdaten
  • Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung

Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten sind keine besonderen Kategorien, unterliegen aber mit Art. 10 DSGVO ebenfalls eigenen Regeln.

Wann ist die Verarbeitung erlaubt?

Erforderlich ist neben einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO, zum Beispiel eine ausdrückliche Einwilligung, Pflichten aus dem Arbeits- und Sozialrecht oder Zwecke der Gesundheitsvorsorge. Ergänzend gilt § 22 BDSG.

Die umfangreiche Verarbeitung solcher Daten löst regelmäßig weitere Pflichten aus, etwa eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder die Benennung eines Datenschutzbeauftragten.

Rechtsgrundlagen

Art. 9 DSGVO
Verarbeitungsverbot und abschließende Ausnahmen.
§ 22 BDSG
Nationale Erlaubnistatbestände und Schutzmaßnahmen.
Art. 35 Abs. 3 lit. b DSGVO
Datenschutz-Folgenabschätzung bei umfangreicher Verarbeitung.

Stand: September 2026

Fragen zu diesem Thema?

Dr. Georg Schröder, LL.M. · Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter

Gespräch vereinbaren

In 20 Minuten wissen Sie, wo Sie stehen.

Wir klären, wo bei Datenschutz, KI und Informationssicherheit Handlungsbedarf besteht - und was Sie konkret als Nächstes tun sollten.