Konzernprivileg

Datenschutz-Glossar · 1 Minute Lesezeit

Unter Konzernprivileg versteht man eine erleichterte Weitergabe personenbezogener Daten innerhalb einer Unternehmensgruppe, die die DSGVO so jedoch nicht vorsieht.

Kein allgemeines Konzernprivileg

Jede Konzerngesellschaft ist datenschutzrechtlich eigenständig. Gibt eine Gesellschaft Daten an eine andere weiter, ist das eine Übermittlung, die eine eigene Rechtsgrundlage braucht.

Die DSGVO erkennt aber an, dass ein berechtigtes Interesse bestehen kann, Daten innerhalb einer Unternehmensgruppe für interne Verwaltungszwecke zu übermitteln, etwa für Kunden- oder Beschäftigtendaten. Man spricht deshalb gelegentlich von einem kleinen Konzernprivileg.

Gestaltung im Konzern

In der Praxis werden konzerninterne Datenflüsse über Auftragsverarbeitungsverträge, Vereinbarungen über gemeinsame Verantwortlichkeit oder, bei internationalen Gruppen, über verbindliche interne Datenschutzvorschriften geregelt. Eine Unternehmensgruppe kann einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten benennen.

Rechtsgrundlagen

Art. 4 Nr. 19 DSGVO
Definition der Unternehmensgruppe.
Erwägungsgrund 48 DSGVO
Berechtigtes Interesse an Übermittlungen für interne Verwaltungszwecke.
Art. 26 und 28 DSGVO
Gemeinsame Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung.
Art. 37 Abs. 2 DSGVO
Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter einer Unternehmensgruppe.

Stand: September 2026

Fragen zu diesem Thema?

Dr. Georg Schröder, LL.M. · Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter

Gespräch vereinbaren

In 20 Minuten wissen Sie, wo Sie stehen.

Wir klären, wo bei Datenschutz, KI und Informationssicherheit Handlungsbedarf besteht - und was Sie konkret als Nächstes tun sollten.