Auftragsverarbeitung

Datenschutz-Glossar · 1 Minute Lesezeit

Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten weisungsgebunden für ein anderes Unternehmen verarbeitet.

Typische Fälle

Typische Fälle sind Hosting, Newsletter-Versand oder Lohnabrechnung. Erforderlich ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der Pflichten und Verantwortung zwischen beiden Seiten regelt.

Abgrenzung zur eigenen Verantwortlichkeit

Entscheidend ist, wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt. Der Auftragsverarbeiter handelt ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen. Nutzt ein Dienstleister die Daten auch für eigene Zwecke, ist er insoweit selbst Verantwortlicher.

Keine Auftragsverarbeitung sind in der Regel eigenständige Fachleistungen wie die Tätigkeit von Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern.

Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter muss geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, Unterauftragsverarbeiter nur mit Genehmigung einsetzen und den Verantwortlichen bei Betroffenenanfragen und Datenpannen unterstützen. Der Verantwortliche darf nur Dienstleister beauftragen, die hinreichende Garantien bieten.

Rechtsgrundlagen

Art. 4 Nr. 8 DSGVO
Definiert den Auftragsverarbeiter.
Art. 28 DSGVO
Regelt Auswahl, Vertrag und Pflichten bei der Auftragsverarbeitung.
Art. 29 DSGVO
Verarbeitung nur auf Weisung des Verantwortlichen.
Art. 32 DSGVO
Pflicht zu angemessenen Sicherheitsmaßnahmen, auch für Auftragsverarbeiter.

Stand: September 2026

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Dr. Georg Schröder, LL.M. · Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter

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