Verschlüsselung ist die Umwandlung von Daten mithilfe eines Schlüssels in eine Form, die nur mit dem passenden Schlüssel wieder lesbar ist.
Formen der Verschlüsselung
Unterschieden wird zwischen der Transportverschlüsselung, etwa per TLS bei Websites und E-Mails, der Verschlüsselung gespeicherter Daten auf Datenträgern und Servern sowie der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bei der nur Sender und Empfänger die Inhalte lesen können.
Entscheidend für die Wirksamkeit ist neben dem Verfahren das Schlüsselmanagement. Orientierung zum Stand der Technik bietet die Technische Richtlinie TR-02102 des BSI.
Rechtliche Bedeutung
Die DSGVO nennt Verschlüsselung ausdrücklich als geeignete Sicherheitsmaßnahme. Sind bei einer Datenpanne nur wirksam verschlüsselte Daten betroffen, kann die Benachrichtigung der Betroffenen entfallen.
Rechtsgrundlagen
- Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO
- Verschlüsselung als Sicherheitsmaßnahme.
- Art. 34 Abs. 3 lit. a DSGVO
- Keine Benachrichtigungspflicht bei wirksam verschlüsselten Daten.
- Erwägungsgrund 83 DSGVO
- Verschlüsselung zur Eindämmung von Risiken.