Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass sie ohne gesondert aufbewahrte Zusatzinformationen keiner bestimmten Person mehr zugeordnet werden können.
Wie Pseudonymisierung funktioniert
Identifizierende Merkmale wie Namen werden durch Kennzeichen ersetzt, zum Beispiel eine Kundennummer oder einen kryptografischen Hashwert mit geheimem Schlüssel. Die Zuordnungstabelle wird getrennt aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt.
Rechtliche Bedeutung
Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogene Daten, die DSGVO gilt also weiter. Die Pseudonymisierung senkt aber das Risiko und wird in der DSGVO mehrfach als geeignete Schutzmaßnahme genannt, etwa bei der Technikgestaltung, der Sicherheit der Verarbeitung und der Forschung.
Von der Anonymisierung unterscheidet sie sich dadurch, dass der Personenbezug mit dem Zusatzwissen wiederhergestellt werden kann.
Rechtsgrundlagen
- Art. 4 Nr. 5 DSGVO
- Definition der Pseudonymisierung.
- Erwägungsgrund 26 DSGVO
- Pseudonymisierte Daten als personenbezogene Daten.
- Art. 25 und 32 DSGVO
- Pseudonymisierung als technische Schutzmaßnahme.