Künstliche Intelligenz und Datenschutz

Datenschutz-Glossar · 1 Minute Lesezeit

Beim Einsatz künstlicher Intelligenz gilt die DSGVO immer dann, wenn beim Training, bei der Eingabe oder bei der Ausgabe personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Datenschutzfragen beim KI-Einsatz

Für jede Phase ist eine Rechtsgrundlage erforderlich, beim Training großer Modelle häufig das berechtigte Interesse. Hinzu kommen Transparenzpflichten, die Wahrung der Betroffenenrechte und angemessene Sicherheitsmaßnahmen.

Werden mit KI Entscheidungen mit erheblicher Wirkung für Personen getroffen, sind die Grenzen für automatisierte Einzelentscheidungen zu beachten. Oft ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich.

Verhältnis zur KI-Verordnung

Die europäische KI-Verordnung (EU) 2024/1689 ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt gestaffelt. Sie regelt KI-Systeme nach Risikoklassen, lässt die DSGVO aber unberührt. Unternehmen müssen beide Regelwerke parallel einhalten.

Beim Einsatz externer KI-Dienste ist zu klären, ob der Anbieter als Auftragsverarbeiter tätig wird und ob Eingaben für eigene Zwecke, etwa das Training, genutzt werden.

Rechtsgrundlagen

Art. 6 DSGVO
Rechtsgrundlagen für Training und Nutzung.
Art. 22 DSGVO
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall.
Art. 35 DSGVO
Datenschutz-Folgenabschätzung bei neuen Technologien mit hohem Risiko.
Verordnung (EU) 2024/1689
KI-Verordnung (AI Act).

Stand: September 2026

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Dr. Georg Schröder, LL.M. · Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter

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