Datenschutzerklärung

Datenschutz-Glossar · 1 Minute Lesezeit

Die Datenschutzerklärung ist die Information, mit der ein Verantwortlicher betroffene Personen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aufklärt, typischerweise auf einer Website.

Pflichtangaben

Die Inhalte ergeben sich aus den Informationspflichten der DSGVO. Dazu gehören insbesondere:

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten
  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
  • berechtigte Interessen, soweit die Verarbeitung darauf beruht
  • Empfänger und Übermittlungen in Drittländer
  • Speicherdauer
  • Betroffenenrechte und Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Form und Pflege

Die Information muss präzise, transparent, verständlich und leicht zugänglich sein. Auf Websites sollte sie von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein.

Eine Datenschutzerklärung ist nur so gut wie ihre Aktualität. Neue Tools, Plugins oder Dienstleister erfordern eine Anpassung.

Rechtsgrundlagen

Art. 12 DSGVO
Transparente Information und Form.
Art. 13 und 14 DSGVO
Inhalt der Informationspflichten bei Direkt- und Dritterhebung.

Stand: September 2026

Fragen zu diesem Thema?

Dr. Georg Schröder, LL.M. · Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter

Gespräch vereinbaren

In 20 Minuten wissen Sie, wo Sie stehen.

Wir klären, wo bei Datenschutz, KI und Informationssicherheit Handlungsbedarf besteht - und was Sie konkret als Nächstes tun sollten.