Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

Datenschutz-Glossar · 1 Minute Lesezeit

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen zu welchem Zweck verarbeitet.

Bedeutung

Es ist die zentrale Pflichtdokumentation nach Art. 30 DSGVO und der erste Blickpunkt jeder behördlichen Prüfung. Ein aktuelles Verzeichnis beantwortet die Frage, wo im Unternehmen welche Daten liegen.

Pflichtangaben

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten
  • Zwecke der Verarbeitung
  • Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten
  • Kategorien von Empfängern
  • Übermittlungen in Drittländer
  • vorgesehene Löschfristen
  • allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen

Auch Auftragsverarbeiter müssen ein eigenes Verzeichnis führen. Die Ausnahme für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten greift in der Praxis kaum, weil sie nicht für regelmäßige Verarbeitungen gilt.

Rechtsgrundlagen

Art. 30 Abs. 1 DSGVO
Verzeichnis des Verantwortlichen.
Art. 30 Abs. 2 DSGVO
Verzeichnis des Auftragsverarbeiters.
Art. 30 Abs. 4 und 5 DSGVO
Vorlage an die Aufsichtsbehörde und Ausnahmen.

Stand: September 2026

Fragen zu diesem Thema?

Dr. Georg Schröder, LL.M. · Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter

Gespräch vereinbaren

In 20 Minuten wissen Sie, wo Sie stehen.

Wir klären, wo bei Datenschutz, KI und Informationssicherheit Handlungsbedarf besteht - und was Sie konkret als Nächstes tun sollten.