Erhebung ist das Beschaffen personenbezogener Daten über eine Person und zugleich der erste Schritt jeder Verarbeitung.
Direkterhebung und Dritterhebung
Bei der Direkterhebung stammen die Daten von der betroffenen Person selbst, etwa über ein Formular oder im Gespräch. Bei der Dritterhebung kommen sie aus anderen Quellen, zum Beispiel von Auskunfteien, Geschäftspartnern oder aus öffentlichen Verzeichnissen.
Je nach Konstellation gelten unterschiedliche Informationspflichten: bei Direkterhebung zum Zeitpunkt der Erhebung, bei Dritterhebung innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens nach einem Monat.
Was schon bei der Erhebung gilt
Bereits beim Erheben müssen Zweck und Rechtsgrundlage feststehen. Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die für diesen Zweck erforderlich sind.
Rechtsgrundlagen
- Art. 4 Nr. 2 DSGVO
- Das Erheben als Form der Verarbeitung.
- Art. 5 Abs. 1 lit. b und c DSGVO
- Zweckbindung und Datenminimierung.
- Art. 13 und 14 DSGVO
- Informationspflichten bei Direkt- und Dritterhebung.