Glossar
Drittlandtransfer / internationale Datenübermittlung
Datenschutz-Glossar · 1 Minute Lesezeit
Ein Drittlandtransfer ist die Übermittlung personenbezogener Daten an einen Empfänger in einem Staat außerhalb der EU und des EWR oder an eine internationale Organisation.
Zweistufige Prüfung
Zunächst muss die Übermittlung als solche zulässig sein, also eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO haben. Auf der zweiten Stufe ist zu prüfen, ob die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
Als Übermittlung gilt auch der Fernzugriff aus einem Drittland, etwa durch einen Support-Dienstleister.
Instrumente für den Transfer
- Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission
- Standardvertragsklauseln
- verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Binding Corporate Rules)
- Ausnahmen für bestimmte Fälle, etwa ausdrückliche Einwilligung oder Vertragserfüllung
Seit dem Schrems-II-Urteil ist beim Einsatz von Standardvertragsklauseln zusätzlich zu prüfen, ob das Recht des Empfängerlands den Schutz untergräbt (Transfer Impact Assessment).
Rechtsgrundlagen
- Art. 44 bis 46 DSGVO
- Grundsätze, Angemessenheitsbeschluss und geeignete Garantien.
- Art. 47 DSGVO
- Verbindliche interne Datenschutzvorschriften.
- Art. 49 DSGVO
- Ausnahmen für bestimmte Fälle.